Ab dem 1. Oktober 2025 plant Frankreich, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % anzuwenden.Solaranlagen für WohnhäuserAnlagen mit einer Leistung unter 9 kW können nun von mehr Haushalten kostengünstiger mit Solarenergie versorgt werden. Diese Steuersenkung wird durch die EU-weiten Mehrwertsteuerreformen ab 2025 ermöglicht. Diese erlauben es den Mitgliedstaaten, reduzierte oder gar keine Mehrwertsteuer auf Energiesparmaterialien anzuwenden, um Investitionen in grüne Technologien zu fördern.
1. Anforderungen an die Solarpolitik
Die Einzelheiten der Umsetzung wurden noch nicht offiziell bekannt gegeben. Die folgenden Informationen befinden sich noch im Entwurfsstadium und werden voraussichtlich am 4. September 2025 dem Hohen Energierat Frankreichs zur Prüfung vorgelegt.
>> Entwurf der Anforderungen für Solaranlagen, die für eine ermäßigte Mehrwertsteuer in Frage kommen
Um für diese umweltfreundliche Mehrwertsteuerermäßigung in Frage zu kommen, müssen Solarmodule strenge Fertigungsstandards erfüllen, nicht nur Leistungskennzahlen. Zu den spezifischen Anforderungen gehören:
- ⭐ CO2-Fußabdruck:Unter 530 kgCO₂-Äquivalent/kW
- ⭐Silbergehalt: Unter 14 mg/W.
- ⭐Lead-Inhalte:Unter 0,1 %
- ⭐Cadmiumgehalt:Unter 0,01 %
Ziel dieser Normen ist es, den Markt in Richtung Solarmodule mit geringeren Kohlenstoffemissionen und reduziertem Gehalt an toxischen Metallen zu lenken und so die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern.
>> Anforderungen an die Konformitätszertifizierung
Zertifizierungsstellen müssen Konformitätsbescheinigungen für die Module ausstellen. Die Dokumentation muss Folgendes umfassen:
- ⭐ Rückverfolgbarkeit der Produktionsanlagen für Module, Batteriezellen und Wafer.
- ⭐ Nachweis über Werksaudits, die innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführt wurden.
- ⭐ Testergebnisse für die vier wichtigsten Indikatoren des Moduls (Kohlenstoff-Fußabdruck, Silber, Blei, Cadmium).
Die Zertifizierung ist ein Jahr gültig und gewährleistet so eine regelmäßige Überwachung und Qualitätskontrolle.
2. Auch andere europäische Länder haben Mehrwertsteueranreize eingeführt.
Frankreich ist nicht das einzige Land, das Mehrwertsteuersenkungen durchführt fürPhotovoltaikLaut öffentlich zugänglichen Informationen haben auch andere europäische Länder ähnliche Maßnahmen ergriffen.
| Land | Versicherungszeitraum | Richtliniendetails |
| Deutschland | Seit Januar 2023 | Null-Mehrwertsteuersatz angewendet aufPhotovoltaik-Anlagen für Wohnhäuser(≤30 kW). |
| Österreich | Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2025 | Für Photovoltaikanlagen im Wohnbereich (≤35 kW) gilt ein Mehrwertsteuersatz von Null. |
| Belgien | Im Zeitraum 2022-2023 | Ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 6 % (statt der üblichen 21 %) für die Installation von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen usw. in Wohngebäuden mit einem Alter von ≤10 Jahren. |
| Niederlande | Seit dem 1. Januar 2023 | Null Mehrwertsteuersatz für Solaranlagen im Wohnbereich und deren Installation; außerdem Befreiung von der Mehrwertsteuer während der Abrechnungszeiträume für die Netzeinspeisung. |
| UK | Vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2027 | Null-Mehrwertsteuersatz auf Energiesparmaterialien einschließlich Solarpaneelen, Energiespeichern und Wärmepumpen (gilt für Wohngebäude). |
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Veröffentlichungsdatum: 17. September 2025